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Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die frühestens 6 Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B freiwillig an einem Fortbildungs-Seminar teilnehmen und dadurch ihre Probezeit um bis zu 1 Jahr verkürzen können.


Das Programm ist konzipiert für eine Gruppengröße von 8 bis 10 Teilnehmern, zulässig sind Seminare von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern.


3 Sitzungen zu je 90 Minuten und zwischen der 1. und der 3. Sitzung eine Übungs- und Beobachtungsfahrt (je 2 oder 3 Teilnehmer im Fahrschulfahrzeug), bei der jeder Teilnehmer mindestens 60 Minuten fährt; außerdem zwischen der 1. und der 3. Sitzung Teilnahme an "praktischen Sicherheitsübungen" auf einem Platz ohne öffentlichen Strassenverkehr im Umfang von 240 Minuten.


mindestens 2, höchstens 8 Wochen; höchstens ein Seminarteil pro Tag


Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungs-Seminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden (vgl. §4 Abs.1 FreiwFortbV).


amtlich anerkannte Moderatoren des Pkw-Sicherheitstrainings, die an einem besonderen Einweisungslehrgang teilgenommen haben und weitere Qualitätsanforderungen erfüllen (vgl. §4 Abs.3 FreiwFortbV)


  • Erörterung der Erfahrungen, Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern bei der Teilnahme am Straßenverkehr sowie Aufarbeitung von Erfahrungen aus den praktischen Seminarteilen, um das Risikobewusstsein der Teilnehmer zu fördern und die Fähigkeit zur Gefahrenerkennung und -vermeidung zu verbessern.
  • Üben sicheren und verantwortungsvollen Fahrverhaltens und Vertiefung der dafür erforderlichen Kenntnisse


  • moderierte Gruppengespräche
  • Verhaltensbeobachtung und -anleitung bei den Übungs- und Beobachtungsfahrten
  • Einzel-, Partner- und Kleingruppenarbeit
  • Bearbeitung von Arbeits- und Beobachtungsaufträgen


  • Erproben, Üben, Beobachten und Diskutieren im Rahmen der praktischen Sicherheitsübungen


Quelle: Handbuch für Seminarleiter, herausgegeben vom DVR

 
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