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Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.


mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer


4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt


mindesten 2, höchstens 4 Wochen


Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis, die in speziellen Einweisungsseminaren auf die Durchführung vorbereitet wurden und sich regelmäßig fortbilden


Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch

  • Entwicklung eines positiven Leitbildes ("verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin")
  • Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
  • Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
  • Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
  • Verbesserung der Regelakzeptanz
  • Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen


  • moderierte Gruppengespräche
  • Verhaltensbeobachtung bei den Gruppenfahrten
  • Kleingruppenarbeit
  • Arbeits- und Beobachtungsaufträge


Quelle: Handbuch für Seminarleiter, herausgegeben vom DVR

 
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